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   BGH, 05.01.2005 - 4 StR 518/04   

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https://dejure.org/2005,12649
BGH, 05.01.2005 - 4 StR 518/04 (https://dejure.org/2005,12649)
BGH, Entscheidung vom 05.01.2005 - 4 StR 518/04 (https://dejure.org/2005,12649)
BGH, Entscheidung vom 05. Januar 2005 - 4 StR 518/04 (https://dejure.org/2005,12649)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 30.08.2005 - 4 StR 295/05

    Darstellungsmangel bei der Prüfung des minder schweren Falles beim schweren Raub

    Denn dem Gesamtzusammenhang des Urteils sind hinreichende erschwerende Umstände zu entnehmen, die für sich die Höhe der erkannten Freiheitsstrafe tragen (vgl. Senatsbeschluss vom 5. Januar 2005 - 4 StR 518/04): - der Überfall geschah nachts und in einer Situation, in der das Opfer den Tätern schutzlos ausgeliefert war; - die Tat richtete sich gegen ein völlig unbeteiligtes "Zufallsopfer", das nicht im Entferntesten im Zusammenhang mit dem Anlass für die verärgerte und aggressive Stimmung des Angeklagten stand; in diesem Zusammenhang bestehen auch rechtliche Bedenken, ob mit dem Landgericht darin, dass der Angeklagte "zur Tatzeit sehr verärgert und aggressiv" war, überhaupt ein strafmildernder Gesichtspunkt zu erblicken ist; - der Angeklagte hat den jüngeren früheren Mitangeklagten in die Tatbegehung verstrickt; - der Angeklagte hat bei der Tat nicht nur ein Butterflymesser bei sich geführt, sondern er hat es auch als Drohmittel gegen das Opfer verwendet; das durfte - unbeschadet der Erfüllung des qualifizierten Tatbestandes des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB - innerhalb des Strafrahmens des minder schweren Falls strafschärfend gewertet werden (vgl. BGHR StGB § 250 Abs. 3 Strafrahmenwahl 1); - auch wenn dem Angeklagten zutreffend zugute gehalten wurde, dass es sich um eine Spontantat handelte, so erhält die Tat ihr besonderes Gewicht durch die Dauer und Intensität, mit der die Täter gegen den Geschädigten vorgingen.
  • BGH, 09.11.2006 - 4 StR 426/06

    Beweiswürdigung (Darlegungsmängel bei Aussage gegen Aussage); sexueller

    Der lediglich pauschale Hinweis auf das Tatbild ist hier deshalb schon nicht aussagekräftig (vgl. hierzu bereits BGH, Beschl. vom 5. Januar 2005 - 4 StR 518/04).
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